Allgemeine Geschäftsbedingungen für unser Empfehlungsprogramm
Stand: 21. August 2025
§1 Gegenstand des Empfehlungsprogramms Profitseiten bietet Geschäftspartnern die Möglichkeit, durch die Empfehlung neuer Geschäftskontakte eine Vergütung in Form von Sach- oder Dienstleistungen gemäß den jeweils aktuellen Programmbeschreibungen zu erhalten. Eine Vergütung erfolgt ausschließlich, wenn die empfohlene Person erstmalig als zahlender Neukunde gewonnen wird und seine Rechnungen komplett bezahlt hat. §2 Voraussetzungen der Vergütung Empfehlungen sind ausschließlich über das dafür vorgesehene Formular einzureichen. Eine Vergütung wird nur einmalig pro geworbener Neukunde gewährt. Mehrfacheinreichungen derselben Person führen nicht zu mehrfachen Vergütungen. §3 Änderungen des Programms Profitseiten ist berechtigt, das Empfehlungsprogramm mit Wirkung für die Zukunft anzupassen oder einzustellen. Änderungen gelten ab Veröffentlichung auf der Website. Bereits vor Änderung zugesagte Vergütungen bleiben unberührt. §4 Haftung & Ausschluss Ein Anspruch auf bestimmte Vergütungen besteht nicht. Profitseiten haftet nicht für entgangene Vorteile, die allein aus einer Änderung oder Beendigung des Empfehlungsprogramms resultieren. Die gesetzliche Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. §5 Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz Berlin Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.