Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Profitseiten (Walter & Siegel GbR)
Geltungsbereich
Für alle Verträge und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen Profitseiten, Walter & Siegel GbR, Berliner Str. 29, 13189 Berlin (nachfolgend „Profitseiten“ oder „wir“) und dem Empfänger der Leistung (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, die Leistungen ausschließlich für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Anspruch zu nehmen.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen. Regelungen im Angebot oder im Einzelvertrag gehen diesen AGB vor.
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragstyp
1.1 Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot bzw. Einzelvertrag konkret bezeichneten Leistungen.
1.2 Sämtliche Leistungen von Profitseiten – insbesondere Beratung, Konzeption, Strategie, Kampagnenplanung und -management, Social Recruiting, Social Media Marketing, Performance Marketing, Content-, Foto- und Videoproduktion, Webdesign, Programmierung sowie Schulungen – werden als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Geschuldet ist die fachgerechte, sorgfältige Tätigkeit nach dem Stand der Branche, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Dies gilt auch, soweit im Rahmen der Tätigkeit Arbeitsergebnisse (z. B. Entwürfe, Texte, Videos, Anzeigen, Webseiten) entstehen; diese sind Ergebnisse der Dienstleistung und werden nicht als Werk geschuldet.
1.3 Werkvertragliche Vorschriften, insbesondere §§ 631 ff. BGB (Abnahme, Mängelgewährleistung, freies Kündigungsrecht nach § 648 BGB), finden keine Anwendung, es sei denn, im Angebot ist eine Leistung ausdrücklich als „Werkleistung“ bezeichnet. Nur für eine solche ausdrücklich vereinbarte Werkleistung gilt § 7 Abs. 6 (Abnahme).
1.4 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg – etwa Reichweiten, Klickzahlen, Bewerbungen, Leads, Einstellungen, Aufträge, Umsätze, ROI oder ROAS – wird nicht geschuldet. Etwas anderes gilt nur, wenn im Angebot ausdrücklich eine Garantie nach § 6 vereinbart ist; diese gilt ausschließlich unter den dort genannten Voraussetzungen.
1.5 Wir sind berechtigt, uns zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen, freier Mitarbeiter und Subunternehmer zu bedienen.
1.6 Leistungen und Produkte Dritter – insbesondere Hosting, Domains, Lizenzen, Plugins, Stockmaterial, Tools, Werbeplattformen, SEO- oder Übersetzungsdienste – sind nicht Vertragsbestandteil und vom Kunden auf eigene Rechnung zu beauftragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Richten wir im Auftrag des Kunden Konten oder Pakete bei Drittanbietern ein, handeln wir ausschließlich als technischer Unterstützer; der Vertrag kommt allein zwischen Kunde und Drittanbieter zustande. Für Verfügbarkeit, Sicherheit, Laufzeit, Preise und Inhalte solcher Drittverträge übernehmen wir keine Verantwortung.
1.7 Werbe- und Social-Media-Plattformen (z. B. Meta, Google, TikTok, LinkedIn) unterliegen deren eigenen Richtlinien und technischen Vorgaben, auf die wir keinen Einfluss haben. Ablehnungen oder Einschränkungen von Anzeigen, Sperrungen von Konten, Änderungen an Algorithmen, Reichweiten, Formaten oder Preisen sowie Ausfälle der Plattformen liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs. Sperrungen, die auf Umstände aus der Sphäre des Kunden zurückgehen (insbesondere fehlende oder abgelehnte Zahlungsmittel, Richtlinienverstöße durch Inhalte oder Angaben des Kunden, nicht erteilte Zugriffsrechte), verlängern die Laufzeit nicht und berühren den Vergütungsanspruch nicht.
1.8 Je Leistungsabschnitt (z. B. Skript, Rohschnitt, Anzeigen-Set, Landingpage-Entwurf) ist eine Feedback- bzw. Korrekturschleife ohne zusätzliche Vergütung enthalten. Der Kunde fasst sämtliche Änderungswünsche zu dem jeweiligen Abschnitt vollständig, konkret und strukturiert in einem Dokument zusammen. Änderungswünsche müssen eindeutig benannt und nachvollziehbar beschrieben sein (z. B. „Überschrift auf Seite 1 größer“); pauschale Hinweise wie „gefällt mir nicht“ genügen nicht. Darüber hinausgehende Änderungswünsche oder zusätzliche Leistungen sind Mehrleistungen und werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz oder nach gesonderter Vereinbarung vergütet.