Muss ich das Gehalt in der Stellenanzeige nennen?
„Attraktive Vergütung“ stand jahrzehntelang in jeder Anzeige und hat nie jemandem etwas gesagt. Die EU will das ändern. Hier steht, was heute gilt, was kommt und warum sich die Zahl in der Anzeige auch ohne Pflicht lohnt.
Stand September 2026 gibt es für private Arbeitgeber in Deutschland noch keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden müssen, das deutsche Gesetz steht aber noch aus. Wohin es geht, ist trotzdem klar: Bewerber sollen vor dem Gespräch das Einstiegsgehalt oder eine Spanne erfahren, und die Frage nach dem bisherigen Gehalt wird unzulässig. Unabhängig davon bekommen Anzeigen mit Gehaltsangabe häufig mehr und passendere Bewerbungen.
Was verlangt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?
Arbeitgeber sollen Bewerbern das Einstiegsentgelt oder eine Entgeltspanne mitteilen. Das kann in der Stellenausschreibung stehen oder auf anderem Weg kommen, spätestens aber vor dem Vorstellungsgespräch. Außerdem soll die Frage nach dem bisherigen Gehalt künftig tabu sein. Für bestehende Mitarbeiter kommen erweiterte Auskunftsrechte hinzu, für größere Unternehmen Berichtspflichten.
Ist die Gehaltsangabe in Deutschland schon Pflicht?
Nein, noch nicht. Die Umsetzungsfrist ist am 7. Juni 2026 abgelaufen, ohne dass ein deutsches Umsetzungsgesetz in Kraft war. Das Entgelttransparenzgesetz von 2017 gilt vorerst weiter. Öffentliche Arbeitgeber sind seit Ablauf der Frist unmittelbar an die Richtlinie gebunden. Private Arbeitgeber müssen damit rechnen, dass Gerichte bestehendes Recht im Sinne der Richtlinie auslegen und dass das deutsche Gesetz nachgezogen wird.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und gibt den Stand von September 2026 wieder. Die Rechtslage ist in Bewegung. Prüfen Sie den aktuellen Stand mit Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Arbeitgeberverband.
Lohnt es sich, das Gehalt freiwillig in die Anzeige zu schreiben?
In unseren Kampagnen fast immer. Wer deutlich mehr erwartet, bewirbt sich gar nicht erst, und das spart beiden Seiten ein Gespräch. Solange die meisten Anzeigen schweigen, fällt eine Zahl außerdem auf. Und wer nichts nennt, wird von vielen Bewerbern so gelesen: Die zahlen vermutlich schlecht.
Wie gebe ich das Gehalt an, ohne mich festzunageln?
Nennen Sie eine realistische Spanne und sagen Sie dazu, wovon die Einstufung abhängt: Berufserfahrung, Qualifikation, Verantwortung. Eine Spanne von 3.200 bis 3.800 Euro hilft. Eine von 2.500 bis 5.000 Euro hilft niemandem. Schreiben Sie dazu, was obendrauf kommt, also Zuschläge, Prämien, Dienstwagen oder Altersvorsorge. Viele vergleichen das Gesamtpaket und nicht nur das Grundgehalt.
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Termin buchenWas sollte ich intern vorbereiten?
- Gehaltsbänder für jede Stelle festlegen, auch wenn Sie bisher frei verhandelt haben
- Bestehende Gehälter prüfen. Verdient der Neue mehr als langjährige Kollegen in gleicher Position, gibt es Unruhe, sobald Zahlen öffentlich sind
- Gesprächsleitfäden anpassen: nicht mehr nach dem aktuellen Gehalt fragen, sondern nach der Gehaltsvorstellung
- Führungskräfte darauf vorbereiten, die Einstufung einer Stelle sachlich begründen zu können
Was tun, wenn wir beim Gehalt nicht mithalten können?
Schweigen hilft dann auch nicht, denn im Gespräch kommt die Zahl sowieso auf den Tisch. Wer beim Grundgehalt nicht vorn liegt, muss mit etwas anderem überzeugen: Arbeitszeit, Arbeitsweg, Sicherheit, Team, Entwicklung. Welche dieser Argumente bei Ihrer Zielgruppe ziehen, lässt sich herausfinden und dann gezielt nach vorn stellen.
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